Söhnle Krankenstuhlwaage 7702

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Rollen:

  • SOE-7702.37.002
  • Die Söhnle Krankenstuhlwaage 7702 für höchste Ansprüche, neben der Konformitätsbewertung entsprechend der Eichklasse III und der Zulassung nach MPG sind hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit, Bedienerfreundlichkeit und leichtes Ablesen die wichtigsten Faktoren für das Wiegen von geh- und stehbehinderten Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
Robuste Konstruktion Konformitätsbewertet nach Klasse III, MPG Klasse 1 m wahlweise Zwei... mehr
Söhnle Krankenstuhlwaage 7702

Robuste Konstruktion

  • Konformitätsbewertet nach Klasse III, MPG Klasse 1 m
  • wahlweise Zwei Lenkrollen hinten mit Feststellbremse oder Vier Lenkrollen mit Feststellbremse hinten
  • Anzeigegerät Basic E
  • Einfaches Wiegen von geh- und stehbehinderten Personen
  • Ergonomisch geformter Sitz, einfach zu reinigen
  • Abmessungen Sitzschale: 41 × 40 cm
  • Sitzhöhe: ca. 51 cm
  • Klappbare Armlehnen und Fußstützen
  • Akku- und Netzteilbetrieb (im Lieferumfang enthalten)
  • Energiesparende Auto-Off-Funktion
  • Tarierfunktion: Aufgelegte Unterlagen können tariert werden
  • Holdfunktion für ein bequemes Ablesen des Gewichtswerts nach der Wiegung

Höchstlast: 150 / 200 kg
Ziffernschritt: 50 / 100 g
Maße: 580 × 1.100 × 930 mm
Eigengewicht: 25 kg

Anwendungsbereiche:
Für Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime

Die Bedienungsanleitung der Söhnle Krankenstuhlwaage 7702 als PDF-Datei zum herunterladen und ausdrucken Die Bedienungsanleitung der Söhnle Krankenstuhlwaage 7702 als PDF-Datei zum herunterladen und ausdrucken

 

Die Söhnle Krankenstuhlwaage 7702 für höchste Ansprüche, neben der Konformitätsbewertung entsprechend der Eichklasse III und der Zulassung nach MPG sind hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit, Bedienerfreundlichkeit und leichtes Ablesen die wichtigsten Faktoren für das Wiegen von geh- und stehbehinderten Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

*Konformitätsbewertung
Eine Konformitätsbewertung bestätigt die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften durch Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung.
Nacheichungsempfehlungen in Deutschland: 4 Jahre Personenwaagen, Babywaagen, Krankenstuhlwaagen, Mechanische Waagen, Rollstuhlwaagen, Mulitfunktionswaagen.
Für Personenwaagen, die in Arztpraxen verwendet werden, wird nur eine Konformitätsbewertung gefordert.

Achtung:
Konformitätsbewertete Waagen müssen innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde unter www.eichamt.de gemeldet werden.

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